| Auf ihrer Web-Präsenz gibt Biggi Bender, Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen im deutschen Bundestag, einen interessanten und erhellenden Schriftwechsel mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über die Frage wider, wie die Bundesregierung die Förderung von Praxiscoachings für Vertragsarztpraxen zur Maximierung des Praxisgewinns mit Individuellen Gesundheitsangeboten (IGeL) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) begründet, |
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"welche häufig mit hohem gesundheitlichen Risiko verbunden sind und überwiegend keinen gesundheitlichen Nutzen haben (DIMDI 2011, HTA-Bericht 280), bei denen in der Schulung laut Homepage des Anbieters u. a. gedankliche Barrieren des Verkaufen-müssens gegenüber den Patientinnen und Patienten („Mir wäre diese Leistung aber zu teuer“) abgebaut werden sollen und in denen „einfache und unaufdringliche Formulierungen“ vermittelt werden, „mit denen Sie Ihre Patienten leicht und schnell vom Sinn und Nutzen einer Selbstzahler Leistung überzeugen“ – auch vor dem Hintergrund, dass die staatliche Förderung ausdrücklich dafür eingesetzt wird, den Verkauf von Leistungen zu fördern, die keinerlei Qualitäts- und Wirksamkeitsanforderungen unterliegen und bei denen die Vertragsärzte mehrheitlich berufsrechtliche Normen und Pflichten verletzen".
Die erhellende Antwort von Staatssekretär Dr. Bernhard Heitzer, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, ist auf Frau Benders oben verlinkter Web-Präsenz nachzulesen.
Kommentar von Frau Bender:
"IGeL-Angebote in Arztpraxen sind zum überwiegenden Anteil ohne Nutzen und nicht selten mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Das gilt insbesondere für Früherkennungsuntersuchungen, die häufig als IGeL angeboten werden, etwa bei vaginalen Ultraschalluntersuchungen (VUS) oder bei der PSA-Wert-Bestimmung (PSA = Prostata-spezifisches Antigen) als Krebsvorsorge.
Die Bundesregierung rechtfertigt die staatlichen Fördermittel für Verkaufstrainings für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) damit, dass Ärzte/Ärztinnen zum antragsberechtigten Kreis der Freien Berufe gehörten und dass konkrete Produkte und Dienstleistungen vor einer Förderentscheidung grundsätzlich nicht bewertet werden würden. Damit macht es sich die Bundesregierung zu einfach. Denn solche Verkaufstrainings unterstützen eine einseitige, tendenziöse „Aufklärung“ der Patientinnen und Patienten, zerstören das Arzt-Patienten-Verhältnis und richten gesundheitlichen und finanziellen Schaden an, der z. T. von allen Versicherten zu tragen ist. Ärzte/Ärztinnen und andere Heilberufe sind keine normalen mittelständischen Wirtschaftseinheiten, deren Vertrieb und Umsatz ohne Rücksicht auf die Konsequenzen gesteigert werden muss.
Und auf die berufs- und sozialrechtlichen Pflichten der Ärzteschaft hinzuweisen, greift ins Leere, das hat die Vergangenheit bereits gezeigt: Die wenigsten Ärzte/Ärztinnen halten sich an die IGeL-Beschlüsse der Ärztetage, die Patientenaufklärung ist mangelhaft und der Umsatz liegt inzwischen bei rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr, Tendenz steigend. Der Missbrauch staatlicher Förderung ist daher Anlass genug, die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie anzupassen und solche Verkaufsförderveranstaltungen für Heilberufe von einer Förderung auszuschließen."
rrd, 11.7.2012
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