Nutzungsregeln des gemeinsamen Diskussionsforums zum Prostatakrebs von BPS und KISP
Das Diskussionsforum zum Prostatakrebs Das Diskussionsforum zum Prostatakrebs wird vom Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e. V. (BPS) und der Kontakt-, Informations- und Selbsthilfestelle Prostatakrebs (KISP) gemeinsam betrieben. Hierdurch sollen Informationen gebündelt und Synergien geschaffen werden. Im Übrigen werden die Internetpräsenzen von BPS und KISP unabhängig voneinander betrieben, sind aber untereinander verlinkt.
Um bestmöglichen Nutzen des Diskussionsforums zu gewährleisten, wird von allen Benutzern das Einhalten bestimmter Anstands- und Verhaltensregeln erwartet.
Das Forum ist von den Betreibern BPS und KISP vor allem gedacht
Anderweitiger Kommunikation von Forumsteilnehmern untereinander dienen die E-Mail-Funktion des Forums und die "Plauderecke". Beiträge, die mit den drei oben genannten Themenkreisen nichts zu tun haben, gehören nicht ins Forum, sondern fallen unter die Kategorie "anderweitige Kommunikation". Um Niemanden von der Teilnahme an diesem Forum abzuschrecken, dulden die Betreiber keine unsachlichen oder beleidigenden Beiträge.
Bitte beachten Sie darum beim Verfassen von Beiträgen Ihre mit der Registrierung eingegangene Verpflichtung zur gegenseitigen Toleranz. Hinterfragen oder Nichtzustimmung zu Beiträgen anderer Teilnehmer soll sich immer auf einen Sachverhalt beziehen.
Die Persönlichkeit, Fähigkeit oder Integrität. eines anderen Teilnehmers dürfen nicht zweifelnd oder negativ kommentiert werden.
Alle Forumsteilnehmer verpflichten sich zu gegenseitiger Toleranz. Bei einem Verstoß gegen diese Regeln erfolgt eine einmalige nichtöffentliche Verwarnung. Im Falle eines erneuten Verstoßes wird dem betreffenden Teilnehmer ohne weitere Ankündigung oder Diskussion die Berechtigung zur aktiven Teilnahme am Forum dauerhaft entzogen.
Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor, Beiträge, die mit der Zielsetzung des Forums nicht zu vereinbaren sind, ohne weitere Begründung oder Diskussion zu löschen.
Gemäß Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 25.08.2000 steht dem Betreiber eines so genannten Chat-Rooms im Internet grundsätzlich ein „virtuelles Hausrecht“ zu, d. h. der Betreiber des Chats hat somit die Möglichkeit, Störer von der Teilnahme auszuschließen und sie ggf. auf Unterlassung zu verklagen. BPS und KISP nehmen dieses virtuelle Hausrecht gemeinsam für sich in Anspruch und werden es ggf. durchsetzen. Sie behalten sich ferner das Recht vor, Beiträge, die mit der Zielsetzung des Forums nicht zu vereinbaren sind, ohne weitere Begründung oder Diskussion zu löschen.
Für den BPS: Günter Feick, Vorsitzender Für KISP: Ralf-Rainer Damm