| Arzneimittelkauf mit Kassenrezept in Apotheken in EU-Ländern und
Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist
möglich! Jeder kann mit einem Kassenrezept !! Arzneimittel in Apotheken
benachbarter EU-Länder einkaufen (und im voraus bezahlen) und hat dann
einen Anspruch auf Kostenerstattung bei den gesetzlichen Krankenkassen
(kein Anspruch aber bei Privat-Rezepten). Die wesentlichen
Detail-Informationen folgend... |
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Soeben erhielt ich als Antwort auf die BPS-Aktion „Arzneimittelkosten“ von der AOK eine sehr erfreuliche Information: „Was Ihre Überlegungen zur EU-weiten Abrechnung von Arzneimitteln bei Vorlage eines Privatrezeptes angeht ist folgendes zu bedenken:
Im Rahmen der Pflichtversicherungen erhalten Versicherte keine Verordnungen auf Privatrezept, sondern ausschließlich auf dem ‚normalen Kassenrezept‘. Diese Regelung ist notwendig .......damit ‚Wunschverordnungen‘ der Patienten auf Privatrezept verordnet werden und gegen die im Rahmen der GKV-Versicherung erbrachten Leistungen klar abgrenzbar sind.
Allerdings kann das GKV-Rezept EU-weit eingelöst werden, d.h. bei einer (jeder) Apotheke in Holland (bzw. Frankreich etc). Die gesetzlichen Krankenkassen sind aufgrund der EU-Rechtsprechung (EuGH) verpflichtet solche von den Versicherten durchgeführten ‚Privat-Importe‘ im Rahmen der Kostenerstattung zu begleichen. .... Das hat das Bundesministerium für Gesundheit mit Schreiben vom 28.11.2001 klargestellt (Anlage)......“
Aufgrund einer Beschwerde bei der EU-Kommission
hat diese über den deutschen Botschafter bei der EU die Bundesregierung im August 2001 aufgefordert, „innerhalb eines Monats“ die derzeitige Praxis in Deutschland hinsichtlich der Kostenerstattung von in Mitgliedsstaaten der EU aufgrund von Verschreibungen deutscher Ärzte erworbener Arzneimittel zu erläutern
(also, es gibt auch Gutes von der EU zu berichten!).
Die Bundesregierung teilt darauf am 29.9.01 der EU-Kommission mit:
„Über die derzeitige Praxis der noch mehr als 380 zählenden Krankenkassen in Deutschland zum Anspruch von Versicherten auf Kostenerstattung .... habe ich keinen Überblick. .... Seite 4, letzter Absatz:
Die Berücksichtigung der Entscheidungsgründe des EuGH (=Europäischen Gerichtshof) hat meiner Ansicht nach nunmehr zur Folge, dass in dem von Ihnen beschriebenen Fall ein Anspruch der Versicherten auf Kostenerstattung für in Apotheken der Mitgliedstaaten aufgrund deutscher Rezepte erworbenen Arzneimitteln besteht und dieser Anspruch nicht mehr unter Hinweis auf das geltende Sachleistungsprinzip abgelehnt werden darf. Der Kauf der verordneten Arzneimittel darf dem Versicherten wegen des Grundsatzes des freien Warenverkehrs nicht erschwert oder gar verwehrt werden. Nach Maßgabe der Entscheidungsgründe des EuGH erhalten die Versicherten für diesen Fall einen Kostenerstattungsanspruch. ... Ich beabsichtige, dieses Schreiben den Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Kenntnis zu geben.“
Letzteres erfolgte am 28.11.2001, Geschäftszeichen 221-43620-1 Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bitte schreibt Euren Krankenkassen, laßt Euch bestätigen - unter Berufung auf dieses Schreiben des BMG (s. oben) - dass die Kosten von in EU-Ländern beschafften Arzneimitteln erstattet werden! Falls die Kasse (noch) ablehnt, dann schreibt an
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, mit einer Kopie der Antwort der Krankenkasse sowie deren Adresse. Ich werde dann im Namen der BPS an die Krankenkasse schreiben, auf die veränderte Rechtslage hinweisen und das Schreiben des BMG beifügen.
z.B.
Deutschland:
90/84 Trenantone, 3*Casodex 50 mg 90 Tbl, 0,9*Proscar 100 Tbl. : 3.133,33 EURO
Frankreich:
90/84 Trenantone, 3*Casodex 50 mg 3*30 Tbl, 90/84*Proscar 3*28 Tbl.: 1.783,58 EURO
Das ist eine Ersparnis von 43 % bzw. 1350 EURO je 3 Monate !!!
Vielleicht verschreibt euer Arzt dann auch 2 oder 3 Casodex/Tag auf Kassenrezept, da ja Casodex in Frankreich nur etwa die Hälfte kostet! In jedem Falle solltet ihr euren Arzt informieren über diese Möglichkeit der Kostenersparnis. Damit er ggf. auch den Bedarf für 6 Monate verschreibt. Dann könnt ihr viel Geld sparen für die Krankenkassen! Aber natürlich genau so für euch bei Arzneimitteln auf Privat-Rezept!
Die Medikamente können nur persönlich in der Apotheke im EU-Nachbarland abgeholt werden.
Vorher anrufen oder Telefax schicken! Bezahlung wahlweise bar /EC-Karte/CreditKarte. (letzteres zumindest bei Apotheke Jaehn/Lauterbourg) Danach Antrag auf Kostenerstattung bei eurer Krankenkasse für GKV-Rezept mit Quittung d. Apotheke!
Um die Fahrten zu minimieren, schlage ich vor, jeweils für 6 Monate verschreiben zu lassen und einzukaufen.
Ggf. Fahrt mit anderen Betroffenen in Fahrgemeinschaft! In Lauterbourg ist außerdem ein großer Supermarkt (Intermarché). Außerdem liegt Lauterbourg im (Nord)Elsass, dem Eldorado der Feinschmecker. Viele machen schon deswegen eine Fahrt ins Elsass....
Wer natürlich im Nordwesten unserer Republik wohnt fährt eher mal kurz nach Belgien/Luxembourg/Holland.
Oder von Schleswig-Hostein nach Dänemark.
Oder von Bayern nach Österreich....
Oder im Urlaub nach Italien oder Spanien/Mallorca...
bzw. Portugal/Madeira bzw.....
Bitte teilt via Forum mit, was die Medikamente dort jeweils kosten! Und die jeweilige Apotheke mit Adresse und Telefon-Nr.!
Der Import aus EU-Ländern ist zoll-frei und steuer-frei unbegrenzt möglich, soweit es sich um den persönlichen Bedarf handelt (ggf. Nachweis via Rezept leicht möglich)
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Einkauf von Arzneimitteln im EU-Nachbarland eine gezielte politische Demonstration ist, mit der wir dagegen protestieren, dass nur in Deutschland die Arzneimittelpreise so extrem hoch sind! Wohlgemerkt zu Lasten der Krankenkassen bzw. deren Beitragszahler (wir alle) – und zu Lasten der Patienten, die wegen der hohen Arzneimittelpreise Probleme bei notwendigen Verordnungen bekommen (noch einmal wir )!
Also, bitte helft mit bei dieser Protestaktion!
Kauft eure Arzneimittel in Apotheken in EU-Ländern!!
Und so könnt Ihr eine Ausflugsfahrt mit erheblichen Einsparungen für Eure Krankenkasse und für euch privat (falls Privatrezept-Verordnungen) verbinden!
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